Liposuktion als Kassenleistung für alle Stadien

Liposuktion als Kassenleistung für alle Stadien

Seit diesem Jahr werden die Kosten für eine operative Fettabsaugung bei Lipödem von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, und zwar in allen drei Krankheitsstadien. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind, die genau – Kritiker meinen, etwas zu genau – festgelegt sind. 

Von Dr. Nicole Schaenzler

Unproportioniert dicke Beine oder Arme bei gleichzeitig schlankem Oberkörper – das ist das typische Erscheinungsmerkmal eines Lipödems. Die Erkrankung, die fast ausschließlich Frauen betrifft, beruht auf einer Störung der Fettverteilung im Körper, bei der sich die Fettzellen im Unterhautfettgewebe unkontrolliert vermehren. Die Betroffenen leiden sehr unter der chronischen Erkrankung – auch wegen der heftigen Spannungs-, Berührungs- und Druckschmerzen, die häufig in Kombination mit unangenehmen Schweregefühlen in den betroffenen Beinen bzw. Armen auftreten; Außerdem neigt sie zu Blutergüssen. 
Die Mediziner teilen ein Lipödem in Stadien ein. Die Intensität der Beschwerden spielt dabei eine untergeordnete Rolle, sondern beschreibt vor allem ein Stadium das Hautbild: von einem gleichmäßig verdickten Unterhautfettgewebe mit einer noch glatten Hautoberfläche (Stadion I) bis hin zu einer massiven Gewebevermehrung mit groben, verhärteten Knoten und großen, überhängenden Fettlappen und Hautwülsten (Stadion III).

Unklare Ursache
Die Ursache ist unklar. Wahrscheinlich ist jedoch, dass ein Lipödem meist in Zeiten hormoneller Veränderungen beginnt, etwa in der Pubertät, nach einer Schwangerschaft oder in den Wechseljahren. Ebenso scheint eine genetische Veranlagung eine Rolle zu spielen. Aktuelle Studien sprechen darüber hinaus viel dafür, dass die Fettverteilungsstörung mit entzündlichen Prozessen einhergeht: Forscher haben in feingeweblichen Untersuchungen von Lipödem-Gewebe unter anderem auch viele Entzündungszellen gefunden. Diese entzündliche Komponente könnte einer der Gründe für die Schmerzen sein, unter denen die Lipödem-Betroffenen oft zu leiden haben.  

Studie belegt hohen Nutzen der Liposuktion
Bislang kann ein Lipödem nur symptomatisch behandelt werden. Meist reichen jedoch konservative Maßnahmen für die erhoffte Linderung nicht aus. Mit Kompressionsstrümpfen oder Lymphdrainagen lässt sich zwar die gestaute Gewebeflüssigkeit, aber der Fettgewebeüberschuss reduzieren. Therapie der Wahl ist deshalb die Liposuktion bzw. Fettabsaugung. Dies ist die sicherste und zugleich gewebeschonendste Methode zur Entfernung der überschüssigen Fettzellen.
Dennoch war es viele Jahre in erster Linie eine Frage des Krankheitsstadiums, ob die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine operative Fettabsaugung erstatten: Nur bei einem 
festgestellten Krankheitsstadium III – und das auch nur unter bestimmten Voraussetzungen – konnten Lipödem-Patienten mit einer Erstattung rechnen. Erst durch die positiven Zwischenergebnisse der Lipleg-Studie fand ein Umdenken statt. Denn die Untersuchung zeigte eindrucksvoll, dass mit einer Liposuktion auch ein Jahr nach der Behandlung klare Vorteile für Patientinnen aller Krankheitsstadien erzielt werden können. Dieses Ergebnis trug nun der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Rechnung: Seit Januar 2026 ist eine Liposuktion unabhängig von Schweregrad Kassenleistung.  

Strikte Kriterien und Vorgaben  
allerdings: Was zunächst nach einem »Ende gut, alles gut« klingt, erweist sich auf den zweiten Blick als deutlich komplizierter. Damit die Kosten auch wirklich übernommen werden, müssen nämlich einige Kriterien erfüllt sein. Dazu gehört, dass nur die Fettabsaugung an Armen und Beinen eine Regelleistung ist; Sind andere Körperbereiche wie Hüfte oder Gesäß von einem Lipödem betroffen, gibt es keine Kostenübernahme. 
Eine weitere zentrale Bedingung ist die konsequente Durchführung der konservativen Therapie über mindestens sechs Monate, ohne dass diese eine nachhaltige Linderung der Beschwerden bewirkt hat. Relevant ist außerdem der Body-Mass-Index, kurz BMI: Ein BMI über 35 schließt eine Liposuktion als Kassenleistung aus. Selbst wenn der BMI zwischen 32 und 35 liegt, ist der Eingriff nur bei einem Taille-Größen-Verhältnis (Waist-to-Height-Ratio, WHtR) möglich, das unterhalb der altersentsprechenden Grenzwerte liegen muss. Generell ist es so, dass Mann in den sechs Monaten vor der Indika
tionsstellung zur Liposuktion nicht eingenommen haben darf. Wer diese Voraussetzung nicht erfüllt, bekommt die Kosten nicht erstattet.

Es gilt das Vier-Augen-Prinzip
Festgeschrieben ist schließlich auch das Vier-Augen-Prinzip: Diagnosestellung und operative Therapie müssen von zwei unterschiedlichen Fachärztinnen bzw. -Ärzte werden beantwortet. Während z. B. nur Ärzte mit einer Fachausbildung in Dermatologie, Innerer Medizin und Angiologie oder in Physikalischer und Rehabilitativer Medizin. »Dass die Operateure eine hohe fachliche Qualifikation nachweisen müssen, ist auf jeden Fall sinnvoll. „Denn eine Liposuktion ist ein anspruchsvolles Verfahren, das eine langjährige Erfahrung voraussetzt“, betont Dr. Hans-Hermann Wörl, der als Facharzt für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie selbst jedes Jahr zahlreiche Liposuktionen durchführt. 
Kritisch sieht er jedoch einige der definierten Standards für den Betrieb selbst. Danach dürfen z. B. maximal drei Liter reines Fettgewebe pro Eingriff ambulant entfernt werden, bei größeren Mengen ist eine stationäre Überwachung von mindestens zwölf Stunden vorgeschrieben. „Prinzipiell ist es richtig, die Menge an zu entfernendem Fett in einer Sitzung mit Augenmaß festzulegen – nur so ist eine höchstmögliche Patientensicherheit gewährleistet“, sagt Dr. Wörl. Strikte Obergrenzen und Pauschalisierungen seien allerdings problematisch. Denn: »Jede Patientin bringt sehr individuelle Bedingungen mit – von der Statur und der Fettverteilung bis hin zur Dicke und Festigkeit der Haut oder des Stadions des Lipödems. Umso wichtiger ist es, ihr eine Behandlung anzubieten, die genau auf ihr individuelles Krankheitsbild, aber auch auf ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche abgestimmt ist. Dabei sollte die Devise immer lauten: So viel Entfernung wie möglich, aber so wenig OP-Schritte wie nötig.«  

Eine runde Sache? Eher nicht.
Wichtig zu wissen: Die aktuellen Richtlinien sehen keine allgemeine Erstattung für eine Wiederholung der Liposuktionen an bereits betriebenen Zonen vor. Areale, die bereits behandelt wurden, dürfen in der Regel auch nicht erneut mittels Liposuktion im Rahmen der Kassenleistung betrieben werden. Ein nicht unerhebliches Problem, wenn medizinische Gründe für einen erneuten Eingriff sprechen. Und so bleibt festgehalten: Ob die aktuell durch die gesetzlichen Krankenkassen vergüteten Leistungen für Lipödem-Operationen tatsächlich ausreichen, um eine qualitativ hochwertige, gewebeschonende und individuell zugeschnittene Behandlung bzw. Nachsorge zu gewährleisten, steht schon jetzt, wenige Monate nachdem die Einstufung der Liposuktion als Regelleistung in Kraft getreten ist, auf dem Prüfstand. Für die Betroffenen bleibt außerdem zu hoffen, dass man sich noch einmal ernsthaft über die Sinnhaftigkeit der einen oder anderen starken Vorgabe für die Indikationsstellung einer Liposuktion Gedanken macht.

Das Interview zum Thema

Viele Frauen leiden jahrelang unter einem Lipödem, bevor überhaupt eine Diagnose gestellt wird. »Dabei kann ihnen oft sehr gut geholfen werden«, weiß Dr. Hans-Hermann Wörl. Der Münchner Facharzt für Plastisch-Ästhetische Chirurgie gehört hierzulande zu den führenden Spezialisten für körperformende Behandlungen – dazu gehört auch die Liposuktion bei Lipödemen. 

Die Liposuktion gehört zu den Schwerpunkten Ihres therapeutischen Leistungsspektrums. Wie gehen Sie in Einzelnen vor?

Dr. Wörl: Ich führe die Fettabsaugung unter Vollnarkose mit Tumeszenzlösung durch. Dies ist die sicherste und zugleich gewebeschonendste Methode zur Entfernung überschüssiger Fettdepots. Über winzige Hautschnitte werden zunächst große Mengen einer Mischung aus physiologischer Kochsalzlösung, lokal wirkendem Betäubungsmittel und Adrenalin (zur Vermeidung von Blutungen) ins Gewebe eingebracht. Während der Einwirkzeit quellen die Fettzellen auf und lösen sich aus dem sie umgebenden Gewebe. Anschließend können sie über besonders feine Kanülen abgesaugt werden. Ich verwende Absaugkanülen, die extrem dünn und vorn abgerundet sind. Außerdem haben sie sehr viele Löcher, wodurch der Sog beim Saugvorgang optimal verteilt wird.  

Wie viel Fett wird entfernt?

Dr. Wörl: Wie viel Fett maximal entfernt werden kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa vom Befund, der Hautbeschaffenheit, dem Alter oder auch dem allgemeinen Gesundheitszustand der Patientin. Das alles kann nur ein erfahrener Bediener beurteilen. Deshalb sollte die Fettabsaugung grundsätzlich von einem Plastisch-Ästhetischen Chirurgen durchgeführt werden, der mit dem Verfahren bestens vertraut ist und der stets individuell, auf jeden einzelnen Patienten abgestimmt, denkt und handelt.

Wie sind die Erfolgsaussichten?

Dr. Wörl: Viele der behandelten Frauen freuen sich, ein großes Stück Lebensqualität wiederbekommen zu haben: Ihre Beschwerden haben sich deutlich gebessert und sie haben endlich wieder wohlgeformte Beine, Arme, Hüften oder Gesäß, die zu ihrem Körper passen. Wichtig ist, dass der Bediener niemals nur funktionell, sondern immer auch ästhetisch denkt. 

Worauf kommt es sonst noch an?

Dr. Wörl: Für mich zählt nicht nur der medizinische Aspekt, sondern auch das optisch bestmögliche Ergebnis. Hierfür ist auch eine gute Nachsorge sehr wichtig, die direkt nach dem Eingriff beginnt und den gesamten Heilungsprozess begleitet.

Nun kann ein Lipödem auch mit einer Liposuktion nicht geheilt werden …

Dr. Wörl: … das ist richtig. Deshalb sollten die Betroffenen die Liposuktion grundsätzlich als Teil einer ganzheitlichen Therapiestrategie verstehen. Denn auch nach dem erfolgreichen Eingriff geht es darum, Maßnahmen zur Kompression, Entstauung und Bewegung konsequent umzusetzen und für ein gutes Selbstmanagement zu sorgen.